Förderungen auf Bundesebene Bundesausbildungsförderungsgesetz, Auslandsbafög (BAföG)


BAföG fördert ein bis zwei Studiensemester (max. zwölf Kalendermonate) im Ausland, sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas. Praxissemester, die obligatorisch sind, werden unter bestimmten Bedingungen ebenfalls gefördert.  Bei Erfüllung der Förderbedingungen:

  • man hat sich bereits für eine Hochschule im Ausland entschieden
  • man bringt gute Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache an der Gasthochschule mit (Landessprache oder in vielen Fällen auch Englisch)
  • man ist bereit, sich mindestens Grundkenntnisse der Landessprache anzueignen
  • das Studium ist von Inhalt und Niveau mit dem Studium an der FH Trier vergleichbar
  • man befindet sich zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsstudiums noch nicht außerhalb der Förderungshöchstdauer
  • Förderungsberechtigt sind Studierende, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben.


Besteht auch auf die Auslandsförderung nach BAföG in den meisten Fällen ein Rechtsanspruch!
Entsprechend Ihres Gastlandes müssen Sie Ihren Auslands-Bafög-Antrag bei dem für das Land zuständigen BAföG-Amt abgeben. 
Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind - je nach Zielland unterschiedliche - zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig, sowohl für Studierende als auch für Schüler/innen.Informieren Sie sich im Internet über die Einzelheiten und in welcher Stadt das für Sie zuständige Auslands-Bafög-Amt sitzt: Adresse, Telefonnummer und/oder Internetverbindung des für Ihren BAföG-Antrag zuständigen Auslandsamtes erhalten Sie, indem Sie auf der Weltkarte das Land auswählen, in dem Sie Ihren Ausbildungsaufenthalt durchführen möchten.
Hier der Paragraph 5, der das Auslandsbafög regelt

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