Anrechnung von Kompetenzen aus Studium und Beruf

So gewinnen Sie Zeit und Geld im Masterfernstudium!

Haben Sie im Rahmen eines Hochschulstudiums schon einmal Informatik-Vorlesungen absolviert? Oder haben Sie sich im Beruf oder anderweitig gute Informatik-Kenntnisse angeeignet? Ihre früheren Studienleistungen und Ihre Kompetenzen können unter bestimmten Voraussetzungen auf die Studieninhalte des akademischen Studiengangs Master of Computer Science angerechnet werden. Dadurch reduziert sich die Studiendauer und Sie sparen Studiengebühren.

Was müssen Sie tun?

Informieren Sie sich auf dieser Seite über die bestehenden Anrechnungsmöglichkeiten und prüfen Sie, ob bzw. welche Variante für Sie in Frage kommt.
Eine Anrechnung erfolgt immer individuell auf einzelne Module bezogen. Es gibt keine pauschale Anrechnung. So können beispielsweise ECTS-Punkte aus Bachelorstudiengängen mit 210 ECTS-Punkten nicht pauschal auf den Master-Fernstudiengang angerechnet werden. Dies gilt auch für Informatik-Grundausbildungen (z.B. Fachinformatiker), Aufstiegsfortbildungen (z.B. IT-Professional) oder Kurse und Zertifikate privater Anbieter (z.B. Microsoft-Lehrgänge). Auch in diesen Fällen werden nur individuelle Leistungen und Kompetenzen geprüft. Angerechnet werden können:

  • Studienleistungen aus Hochschulstudiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
    Für die Anerkennung spielt es keine Rolle, ob das Studium regulär abgeschlossen oder vorzeitig beendet wurde. Grundsätzlich können also auch Studienleistungen aus einem Studiengang anerkannt werden, der abgebrochen wurde.
    Die Anerkennung von Studienleistungen aus anderen Hochschulstudiengängen kann bereits vor der Bewerbung für das Masterfernstudium geprüft werden. Unter [1] wird das Verfahren näher erläutert.
  • Kenntnisse, Qualifikationen und Kompetenzen, die außerhalb eines Hochschulstudiums erworben wurden
    Auch Kenntnisse die im Beruf, in Lehrgängen, durch Selbststudium oder auf andere Art erworben wurden, können auf Fernstudienmodule angerechnet werden, sofern der Inhalt äquivalent ist. Voraussetzung für die Prüfung der Anerkennbarkeit bei Variante [2] ist, dass die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer bereits im Masterfernstudium eingeschrieben bzw. im Zertifikatsfernstudium angemeldet ist.
[1] Anrechnung von Studienleistungen aus Hochschulstudiengängen

Studienleistungen, die in einem Hochschulstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erbracht wurden, können angerechnet werden, sofern sie Informatik-Inhalte haben. Die Prüfung der Anrechnungsfähigkeit ist kostenfrei. Im Falle der Anerkennung ist die Note der Lehrveranstaltung Ihres Studiums die Note auf dem späteren Master-Abschlusszeugnis.

Voraussetzungen für die Anerkennung:

  1. Anzuerkennende Lehrveranstaltungen müssen mit Prüfung erfolgreich abgeschlossen sein.
  2. Die anzuerkennende Lehrveranstaltung muss Kompetenzen vermitteln, die inhaltlich vergleichbar zu dem Fernstudienmodul sind, das anerkannt werden soll. Prüfen Sie vor Antragstellung den Inhalt der Fernstudienmodule.
  3. Der Umfang der anzuerkennenden Lehrveranstaltung muss dem Umfang des anzuerkennenden Fernstudienmoduls entsprechen (10 ECTS-Punkte oder 8 Semesterwochenstunden). Falls der Umfang einer einzelnen Lehrveranstaltung nicht ausreicht, können auch mehrere Lehrveranstaltungen mit passendem Inhalt kombiniert werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Anerkennung der Abschlussarbeit eines Studiengangs als Projektarbeit des Masterfernstudiengangs, sofern die Abschlussarbeit Informatik-Anteile in ausreichendem Umfang hat. 

Stellen Sie Ihren Antrag:

  1. Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen herunterladen und ausfüllen (Excel-Datei, 2 Tabellenblätter).
  2. Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen als ZIP-Datei hochladen unter
    https://seafile.rlp.net/u/d/97dac87d79914cec8b85/
    Seafile ist die Cloud der rheinland-pfälzischen Hochschulen. Zugriff auf Ihre Unterlagen im Upload-Ordner haben nur die Studienleitung des Fernstudiums Informatik und der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
  3. Benachrichtigen Sie uns per E-Mail an fernstudium(at)hochschule-trier.de über den Upload der Unterlagen.
  4. Das Ergebnis der Prüfung der Unterlagen durch den Prüfungsausschuss für Informatik-Studiengänge des Fachbereichs Informatik der Hochschule Trier wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Verbindliche Auskünfte zur Anrechnung sind nur nach Vorlage vollständiger Unterlagen möglich. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Lebenslauf mit vollständigen Angaben zum Bildungsweg
  2. Notenübersicht
  3. Für die Anerkennung von Lehrveranstaltungen:
    Unterlagen, aus denen Inhalt (in Stichworten) und Umfang der  Lehrveranstaltung(en) hervorgehen. Dies ist in der Regel das Modulhandbuch. Das können aber auch z.B. Auszüge aus Vorlesungsverzeichnissen, Studienführern, Prüfungs- und Studienordnungen, Scheine oder Skripte sein, ggf. auch Ausdrucke aus dem Internet oder Links auf entsprechende Informationen im Internet, sofern der Studiengang noch im Internet zu finden ist. Bitte denken Sie daran: Nicht nur der Inhalt muss nachgewiesen werden, sondern auch der Umfang in ECTS-Punkten oder SWS muss aus den Unterlagen hervorgehen.
  4. Für die Anerkennung der Abschlussarbeit als Projektstudium: Vollständige Abschlussarbeit als PDF-Datei.
[2] Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kenntnissen, Qualifikationen und Kompetenzen

Auch Fachkenntnisse, die sich mit dem Inhalt eines der Fernstudienmodule decken, die Sie aber nicht im Rahmen eines Hochschulstudiums erworben haben, können angerechnet werden. Diese Anerkennungsmöglichkeit besteht für Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule des Master-Fernstudiengangs, die mit Klausur oder mündlicher Prüfung abgeschlossen werden. Sie ist nicht anwendbar auf Module, die mit der Präsentation einer Hausarbeit oder Studienarbeit abschließen.

Beispiel: Diese Variante könnte für Sie z.B. interessant sein, wenn Sie in der Softwareentwicklung arbeiten, gute Java-Kenntnisse besitzen und sich Ihre Programmierkenntnisse für das Modul "Einführung in die Programmierung (PROG)" anrechnen lassen wollen, oder wenn Sie bei einem anderen Anbieter eine Weiterbildung im Bereich Datenbanken absolviert haben und sich Ihre Kenntnisse für das Modul "Datenbanksysteme (DBS)" anerkennen lassen wollen. Viele weitere Fälle sind denkbar.

So geht's: Für diese Art der Anerkennung ist es erforderlich, dass Sie Ihre Kenntnisse durch eine Prüfung nachweisen. Die Prüfung findet im Zusammenhang mit den regulären Prüfungen des Fernstudienmoduls statt, das anerkannt werden soll. Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie die erforderlichen Kenntnisse besitzen, indem Sie die Inhaltsbeschreibung der Fernstudienmodule mit Ihren Kenntnissen vergleichen. Zur Vorbereitung auf die Prüfung können Sie bei Interesse an der praktischen Phase des Moduls teilnehmen, die der Fernstudienprüfung vorausgeht (vorbehaltlich der Verfügbarkeit freier Plätze).
Die Anmeldung zur Prüfung bzw. zur praktischen Phase erfolgt per Anmeldeformular, mit dem sich die angemeldeten Studierenden im Laufe des Semesters zu den Praktika/Prüfungen des jeweiligen Semesters anmelden können.

Note: Die Note der Prüfung ist die Note für das Abschlusszeugnis des Master-Fernstudiengangs.

Kosten:
Teilnahme an der Prüfung: 50 €
Teilnahme an der praktischen Phase einschl. Prüfung: 200 €.

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