Zulassungsvoraussetzungen

Grundsätzlich können zum Zertifikatsfernstudium alle zugelassen werden, von denen ein erfolgreicher Abschluss erwartet werden kann. Dies gilt regelmäßig für diejenigen, die die Hochschulzugangsberechtigung gem. § 65 HochSchG Rheinland-Pfalz besitzen oder die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.

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