Optionaler Auslandsaufenthalt (BW/WI/WIET)

Grundlegende Informationen

In den Studiengängen Betriebswirtschaft (B.A.), Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) und Wirtschaftsingenieurwesen E-Technik (B.Sc.) ist es möglich, das Praxisprojekt im 6. Semester durch ein Auslandssemester oder Praktikum im Ausland zu ersetzen.

Einen Überblick über die jeweils zu erbringenden Leistungen finden Sie im Folgenden:

Semester laut Studienplan Als Auslandsstudium Als Auslandspraktikum
6. Semester / Sommersemester 18 ECTS-Punkte 14-Wochen in Vollzeit

Sollte Ihr persönlicher Studienverlauf von dem empfohlenen Studienplan abweichen, kann der Auslandsaufenthalt auch in einem Wintersemester stattfinden.

Die Möglichkeit eines ganzjährigen Studiums ist über die Koordinatoren bzw. Koordinatorinnen zu erfragen.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Info-Präsentation zum Auslandssemester.

Wichtig: Während des Auslandssemesters müssen Sie an der Hochschule Trier immatrikuliert bleiben.

Vor dem Auslandsaufenthalt

Zulassungsvoraussetzungen

Sie können einen Antrag auf Zulassung zu Ihrem gewünschten Auslandsaufenthalt stellen, wenn Sie insgesamt mindestens 90 ECTS-Punkte erworben und alle Pflichtveranstaltungen der ersten drei Semester erfolgreich absolviert haben. In seltenen, begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

Achtung: Wenn Sie beabsichtigen, im Ausland zusätzlich einen Master-Abschluss zu erwerben, benötigen Sie vorab 180 ECTS-Punkte, die Abschlussarbeit und mindestens "gute" Noten.

Studienplatz im Ausland


Der einfachste Weg zu einem Studienplatz im Ausland führt über eine Bewerbung um einen Platz an einer unserer zahlreichen Partnerhochschulen. Bei Interesse senden Sie uns nach Aufforderunge eine e-mail über Ihre Wunsch-Partnerhochschulen (mit erster und zweiter Priorität). Die Bewerbung für ein Studium an  Partnerhochschulen zum Wintersemester erfolgt immer im Februar und zum Sommersemester im September. Bitte achten Sie auf entsprechende Rundmail und unter "News" auf unserer Webseite.

Alternativ können Sie als Freemover eigenständig nach einem Studienplatz an einer anderen Hochschule im Ausland suchen.

Praktikumsplatz im Ausland

Die Verantwortung für die Beschaffung eines geeigneten Praktikumsplatzes im Ausland liegt bei Ihnen selbst. Zur Unterstützung haben wir Ihnen einige Tipps und hilfreiche Links zusammengestellt.

Falls das Unternehmen, in dem Sie das Praktikum absolvieren, keinen eigenen Praktikumsvertrag zur Verfügung stellt, füllen Sie das Formular Training Agreement aus.

Sprachkenntnisse

Wenn Sie im Vorfeld des Auslandsjahrs Ihre Sprachkenntnisse testen oder vertiefen wollen, bietet Ihnen die Europäische Union mit ERASMUS+ OLS kostenlos und online eine Vielzahl von Sprachtests und -kursen für zahlreiche europäische Sprachen vom Niveau A1 bis zum Niveau C1 im Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.

Antrag auf Zulassung für Ihren Auslandsaufenthalt

Bitte beachten Sie, dass Sie vor Ihrem Auslandssemester oder Praktikum im Ausland einen Antrag auf Zulassung unter Verwendung des zugehörigen Formulars stellen müssen.

Wenn Sie sich für ein Auslandsstudium entscheiden, müssen Sie ein mit der aufnehmenden Hochschule und Ihrer Betreuerin oder Betreuer abgestimmtes Learning Agreement einreichen. Liegt Ihre aufnehmende Hochschule in der Europäischen Union, nutzen Sie hierfür bitte das Formular für ERASMUS+, anderenfalls das zweite zur Verfügung gestellte Formular.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Nach Abschluss Ihres Auslandsaufenthaltes müssen Sie unter Nutzung des entsprechenden Formulars einen Antrag auf Anerkennung des Auslandsjahrs stellen. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag die Leistungsnachweise der ausländischen Hochschule und/oder Ihre Praktikumszeugnisse bei.

Wenn Sie sich für ein Praktikum im Ausland entschieden haben, müssen Sie überdies mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer einen Termin zur Präsentation Ihres Praktikums vereinbaren (Umfang ca. 30 Minuten plus Befragung). Bei einem Auslandsstudium müssen Sie hingegen einen kurzen Abschlussbericht schreiben. Bitte beachten Sie den diesbezüglichen Leitfaden.

Die Benotung eines Auslandsstudiums erfolgt über die Umrechnung der Noten der im Ausland erbrachten Studienleistungen. Für ein Praktikum ist hingegen die Note der Präsentation maßgeblich.

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