Praxisprojekte (Bachelor)

Vorbemerkungen

Grundsätzlich haben alle staatlichen Bestimmungen des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz und der Stadt Trier Vorrang vor Regelungen der Hochschule. Weiterhin haben alle Entscheidungen der Hochschulleitung Vorrang vor denen des Fachbereichs Wirtschaft.

Bitte prüfen Sie daher auch alle aktuellen Hinweise und die FAQs, die von der Hochschulleitung und der "Arbeits- und Steuerungsgruppe Pandemie" der Hochschule Trier veröffentlicht werden.

Selbstverständlich bemühen wir uns, unsere hier veröffentlichten Bestimmungen in vollem Einklang mit der Entscheidungslage aller oben genannten Institutionen zu halten. Für alle Widersprüche, die aufgrund der dynamischen Entwicklung der Rahmenbedingungen kurzzeitig entstehen könnten, bitten wir hiermit um Entschuldigung.

Praxisprojekte mit bereits erteilter Zulassung

Grundsätzlich können vonseiten des Fachbereichs Wirtschaft alle Praxisprojekte, für die wir bereits eine Zulassung erteilt haben, wie geplant begonnen und abgeschlossen werden. Im Hinblick auf die Corona-Epidemie gelten für unsere Studierenden dabei natürlich alle Bestimmungen derjenigen Organisation, in der das Praxisprojekt absolviert wird.

Sollten Sie wegen der Corona-Epidemie Ihr Praxisprojekt nicht wie geplant durchführen können, wenden Sie sich bitte zeitnah direkt an Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer im Fachbereich Wirtschaft. Diese werden Ihre Situation dann bewerten und gemeinsam mit Ihnen nach geeigneten Lösungen suchen. Diesbezüglich gelten grundsätzlich die folgenden Leitlinien:

  • Alle Zeiten im Home Office werden voll angerechnet.
  • Wer unter Berücksichtigung von Home-Office-Zeiten insgesamt mindestens zehn Wochen seines Praxisprojekts absolviert hat und dieses wegen des Corona-Virus vorzeitig abbrechen muss, der bekommt sein Praxisprojekt voll anerkannt.
  • Jedem, der unter Berücksichtigung von Home-Office-Zeiten wegen des Corona-Virus insgesamt weniger als zehn Wochen seines Praxisprojekts absolviert hat, bietet die jeweilige Betreuerin oder der Betreuer im Fachbereich eine ergänzende, geeignet dimensionierte Prüfungsleistung mit praxisorientiertem Charakter an, sodass das Praxisprojekt insgesamt ohne größere Verzögerungen abgeschlossen werden kann.
  • Alternativ ist es möglich, das Praxisprojekt auf bis auf Weiteres zu unterbrechen, wenn das Unternehmen, in dem das Praxisprojekt durchgeführt wird, diesem Weg schriftlich zustimmt. Alle bis zur Unterbrechung geleisteten Zeiten werden dabei voll angerechnet.

Wenn Sie Ihr Praxisprojekt im Ausland absolvieren, stellen wir es Ihnen frei, das Praxisprojekt ohne weitere Begründung abzubrechen und nach Deutschland zurückzukehren. Die oben beschriebenen Leitlinien gelten dann analog.

Geplante Praxisprojekte ohne bereits erteilte Zulassung

  • Wenn Ihnen eine Organisation einen geeigneten Praktikumsplatz anbietet, werden wir die Zulassung zum Praxisprojekt erteilen. Mit der Zulassung gelten dann die oben genannten Regelungen.
  • Wenn Ihnen bis zu Ihrem Studienabschluss neben dem Praxisprojekt nur zwei Prüfungsleistungen fehlen und Sie kein externes Praxisprojekt finden, ermöglichen wir Ihnen ersatzweise hochschulinterne Praxisprojekte. Anderenfalls bitten wir Sie, zunächst andere noch fehlende Prüfungsleistungen anzugehen.

Besondere Handhabung von Praxisprojekten in Risikogebieten

Die Durchführung von Praktikumsaufenthalten in einem ausgewiesenen Risikogebiet ist untersagt. Eine Übersicht über alle Risikogebiete finden Sie beim Robert-Koch-Institut unter:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Sie müssen als Betroffene bzw. Betroffener Ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet zum Zwecke der Maßnahmenplanung und der Infektionseindämmung unverzüglich der Hochschulleitung anzeigen, und zwar unter der folgenden E-Mail-Adresse:

infogesundheit(at)hochschule-trier.de

Bitte wenden Sie sich als Betroffene bzw. Betroffener überdies unverzüglich direkt an Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer im Fachbereich. Wir werden Ihre Situation dann bewerten und gemeinsam mit Ihnen nach geeigneten Lösungen suchen, um Nachteile zu vermeiden.

Koordinatorin

Dorothee Felten
Dorothee Felten
Beschäftigte FB Wirtschaft

Kontakt

+49 651 8103-879

Standort

Schneidershof | Gebäude K | Raum 1b

Sprechzeiten

Mo. 08:30 - 11:30 Uhr Di. und Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 14:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
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