Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von deutschem Hochschulpersonal an europäischen Hochschulen (STT 1) und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen (STT 2) möglich.
Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine (= 5 Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderfähig.
Das Programm bietet folgende Leistungen: Zuschuss zu den Reise- und Aufenthaltskosten, derzeit bis maximal 780 EURO
Voraussetzungen an der Hochschule Trier:
1. Der Aufenthalt muss an einer der Erasmus-Partnerhochschulen der Hochschule stattfinden, bzw es muss eine entsprechende Vereinbarung mit der Hochschule geben.
2. Ausreichende Sprachkenntnisse der Arbeitssprache müssen vorhanden sein
3. Vorab muss die Zustimmung des Dienstvorgesetzten eingeholt werden
... finden Sie im Intranet.
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