Das Mutterschaftsgeld ist eine Entgeltersatzleistung, die werdenden Müttern während der Schutzfristen (6 Wochen vor und 8 Wochen [bzw. 12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten] nach der Geburt) von den Krankenkassen oder dem Bundesamt für soziale Sicherung (vormals Bundesversicherungsamt) als finanzielle Unterstützung gezahlt wird. Anspruch haben grundsätzlich alle Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, einen Lohnausfall haben und krankenversichert sind.
Im Einzelfall muss unterschieden werden zwischen:
max. 13 € pro Tag von Ihrer Krankenkasse + ggf. Differenz zur Höhe Ihres letzten Nettoeinkommens von Ihrem/Ihrer Arbeitgeber/in
max. 13 € pro Tag von Ihrer Krankenkasse
Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind, mit geringfügiger Beschäftigung:
Einmalig max. 210 € vom Bundesamt für soziale Sicherung
Einmalig max. 210 € vom Bundesamt für soziale Sicherung + ggf. Differenz zwischen 13 € pro Tag und Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen von Ihrem/Ihrer Arbeitgeber/in
Das Mutterschaftsgeld (außer dem Arbeitgeberanteil) wird auf Ihr Elterngeld angerechnet, ist aber steuer- und sozialabgabenfrei.
Bei weiteren Fragen zum Thema Mutterschaftsgeld wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder das Bundesamt für soziale Sicherung.
Bundesamt für soziale Sicherung
Mutterschaftsgeldstelle
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Internet:
www.bundesamtsozialesicherung.de
www.mutterschaftsgeld.de
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