1 Beschlussvorbereitung
im Rahmen der Erstellung und Weiterentwicklung des Gesamtentwicklungsplans gem. § 76 Abs. 2, Nr.17 HochSchG.
2 Beratung des Senats
zur strategischen Planung der Hochschule, insbesondere zur Weiterentwicklung der strukturgebenden Elemente der Hochschule:
sowie der Grundordnung.
Zudem berät der Senatsausschuss für Hochschulentwicklung den Senat in grundsätzlichen Angelegenheiten der Hochschulentwicklung.
3 Mitwirkung
Auf Anfrage Unterstützung anderer Senatsausschüsse und sonstiger Stellen der Hochschulen für Belange, die den Senatsausschuss für Hochschulentwicklung betreffen.
4 Weiterentwicklung/Monitoring
Monitoring und Weiterentwicklung des Leitbildes, des Hochschulentwicklungsplans sowie der Grundordnung.
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