Fragen zur Krankenversicherung während und nach der Schwangerschaft, im Mutterschutz und in der Elternzeit werden am besten direkt bei Ihrer Krankenversicherung beantwortet. Dort erhalten Sie auch Informationen über alle Untersuchungsleistungen, Entbindungsleistungen sowie alle Behandlungen von Schwangerschaftsbeschwerden.
Krankenversicherung des Kindes:
Sofern Sie nach Ihrer Entbindung Elterngeld beantragt haben und Ihr sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis endet, sind Sie über den Bezug von Elterngeld krankenversichert. Bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis sind Sie während des Bezugs von Elterngeld und während der Elternzeit beitragsfrei krankenversichert.
Weitere Informationen:
Bundesamt für soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: (0228) 61 91 88-8
Fax: (0228) 61 91 87-0
Email: mutterschaftsgeldstelle(at)bva.de
Internet:
www.bundesamtsozialesicherung.de
www.abc-der-krankenkassen.de
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