Die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ bietet schwangeren Frauen in Notlagen Hilfe an, um ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und eine Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern.
Die Stiftung definiert Notlage als finanziellen Engpass, in dem der Bedarf der Schwangeren oder des Kindes nicht durch staatliche Leistungen ausreichend gedeckt werden kann.
Die Unterstützung beinhaltet in erster Linie Geld für:
Die Höhe und Dauer der Zuwendungen wird von den auszahlenden Stellen bestimmt und richtet sich nach den persönlichen Umständen der Antragstellerinnen.
Bedingungen, die zur Antragstellung erfüllt sein müssen, sind:
Sollten Sie Unterstützungsgelder aus dieser Stiftung erhalten, werden diese nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Unterstützung.
Antragstellung
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet auf der Internetseite www.familienplanung.de ↘ eine Postleitzahlensuche an, mit der Ratsuchende schnell Beratungsstellen in ihrer Nähe finden. Klicken Sie auf das Feld "Vergabe von Mitteln der Bundesstiftung Mutter und Kind" unterhalb der Suchfelder, bevor Sie die Postleitzahl eingeben. Es werden dann nur Schwangerschaftsberatungsstellen angezeigt, die Anträge auf finanzielle Unterstützung der Bundesstiftung bearbeiten.
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