Über BAföG-Anträge wird immer individuell entschieden. Sprechen Sie also in jedem Fall mit Ihrem Ansprechpartner Ihres BAföG-Amtes!
Sollten Sie während Ihres Studiums schwanger werden, erhalten Sie weiterhin BAföG, auch wenn Sie das Studium kurzzeitig (bis zu 3 Monaten) unterbrechen müssen.
Weitere Unterstützung nach dem BAföG erhalten Sie als Studierender mit Kind nur, wenn Sie das Studium fortsetzen!
Die wichtigsten BAföG-Regeln für Sie im Überblick:
Wenn Sie länger als 3 Monate unterbrechen, werden auch die BAföG – Zahlungen unterbrochen
Die Zahlungen werden erst nach Anzeige der Wiederaufnahme des Studiums weitergeleistet
Müssen Sie wegen Schwangerschaft, Geburt, Pflege und Erziehung des Kindes länger studieren, wird Ihr BAföG für diese längere Dauer als Zuschuss weitergezahlt
Diesen Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen
Es gelten folgende Zeiträume als angemessene Studienverlängerung:
Für Schwangerschaft: 1 zusätzliches Semester
Bis zum 5. Lebensjahr des Kindes: je ein Semester pro Lebensjahr
Für das 6. Und 7. Lebensjahr des Kindes: 1 Semester
Für das 8. bis 10. Lebensjahr des Kindes: 1 Semester
Die Verlängerungszeit kann auf zwei studierende Eltern verteilt werden, wenn Auskunft über die Aufteilung der Pflege des Kindes gegeben wird
Der Leistungsnachweis nach dem 5. Fachsemester ist von studierenden Eltern auch zu einem späteren Zeitpunkt zulässig
Mit Kindern können Sie während Ihres Studiums mehr dazu verdienen, ohne dass Ihre BAföG-Leistungen gekürzt werden
Bezüglich der Antragstellungsinformationen und Rückzahlungsbestimmungen für Eltern wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges BAföG-Amt.
Hans-Albert Alles
Leitung des Amtes für Ausbildungsförderung der
Hochschulen in Trier
Sprechstunden nach Vereinbarung
Tel: Mo, Mi, Do 0651 - 201-2786
Tel: Di, Fr 06782 - 17-1318
Buchstabengruppen A-Gt
Claudia Follmann
Schneidershof, Raum J7
Tel: 0651 - 8103-474
Mail: follmann(at)uni-trier.de
Buchstabengruppen Gu-Pd
Patrick Jaekel
Schneidershof, Raum J6
Tel: 0651 - 8103-723
Mail: pjaekel(at)uni-trier.de
Buchstabengruppe Pe-Z
Hans-Peter Greif
Schneidershof, Raum J5
Tel: 0651 - 8103-285
Mail: greif(at)uni-trier.de
BAföG Umwelt-Campus Birkenfeld
Hans-Albert Alles
Leitung Außenstelle
Gebäude 9924, Raum 031
Tel: 06782 - 17-1318
Buchstabengruppen A-Z
Linda Klingel
Gebäude 9924, Raum 050
Tel: 06782 - 17-1821
Buchstabengruppen Schw-Z der UNI TRIER
Christian Schweig
Gebäude 9924, Raum 033
Tel: 06782 - 17-1806
Weitere nützliche Informationen finden Sie hier.
BAföG Kontakt
www.bafoeg.de
BAföG Hotline: 0800 223 6341
Studierende, die BAföG erhalten und nicht mehr im Elternhaus leben, können einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen.
Der Antrag zur Befreiung kann auf der Webseite
ausgefüllt und heruntergeladen werden oder bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung erhalten werden.
Der ausgefüllte Antrag ist mir Ihrer Unterschrift und Ihrem aktuellen BAföG-Bescheid an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Köln zu senden. Die vollständige Adresse finden Sie in der Informationsbox rechts.
Wenn Sie eine Kopie Ihres BAföG-Bescheides einsenden, achten Sie darauf, diese vorher von Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung beglaubigen zu lassen. Senden Sie das Original mit, versehen Sie es mit dem Vermerk "Bitte um Rücksendung", da es sonst mit Ihrem Antrag nach Bearbeitung archiviert werden könnte.
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Stadtverwaltung Trier
Bürgeramt
Am Augustinerhof 1
54290 Trier
Telefon (Zentrale): 0651 - 718-0
E-Mail (Zentrale): buergeramt(at)trier.de
Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld
Schneewiesenstr. 21
55765 Birkenfeld
Telefon (Zentrale): 06782 - 9900
Fax (Zentrale): 06782 - 990127
E-Mail: info(at)vgv-birkenfeld.de
Stadtverwaltung Idar-Oberstein
Georg-Maus-Str. 1
55743 Idar-Oberstein
Telefon: 06781 - 64-0
Fax: 06781 - 6433-9
E-Mail: stadtverwaltung(at)idar-oberstein.de