Teil IV: Informationen weiterverarbeiten

IV.2 Zitieren und Quellen angeben

Korrekte Zitate und genaue Quellenangaben sind beim wissenschaftlichen Arbeiten unerlässlich, um die dargestellte Information auf sachliche Richtigkeit überprüfen zu können.

Zwar gibt es in Deutschland eine Norm (DIN 1505); in den einzelnen Wissenschaftsfächern haben sich jedoch unterschiedliche Praktiken und Konventionen durchgesetzt, die sich zudem international unterscheiden.

Besprechen Sie die gewünschte Zitierform zur Sicherheit vorab mit Ihren Dozenten oder Betreuern. Darüber hinaus ist zu empfehlen, sich über die spezifischen Konventionen des eigenen Fachs zu informieren. Zu vielen Wissenschaftsgebieten gibt es fachlich spezialisierte Einführungen in das wissenschaftliche Arbeiten.

Wichtiger als die verwendete Konvention ist jedoch die Korrektheit der Wiedergabe und die durchgängige Verwendung einer einmal gewählten Zitierweise ("Einheitlichkeit").

Im Sinne eines ersten Überblicks können an dieser Stelle lediglich einige grundlegende Begriffe und Regeln erläutert werden.
 

  • Zitieren

    Zitate dienen dazu, eigene Aussagen oder Arbeitshypothesen zu belegen, zu erhärten oder zu veranschaulichen. Sie können in wörtlicher oder sinngemäßer Form erfolgen.

    Erfolgen sie wörtlich, sind sie durch Anführungszeichen zu kennzeichnen und müssen in Wortlaut und Satzzeichen grundsätzlich exakt dem Original folgen. Abweichungen vom Original sind als solche zu kennzeichnen. Wörtliche Zitate, die mehr als drei Zeilen umfassen, werden meist etwas eingerückt und mit einzeiligem Zeilenabstand geschrieben.

    Anfang und Ende sinngemäßer Zitate müssen durch sprachliche Mittel deutlich gemacht werden.

    Um nicht zum geistigen Diebstahl ("Plagiat") zu werden, müssen Zitate durch genaue Quellenangaben deutlich gekennzeichnet werden.

    Hinweis: Auch die direkte oder sinngemäße Übernahme von nicht-sprachlichen Informationen (Bilder, Grafiken etc.) gilt als Zitat und muss als solches gekennzeichnet werden!
     
  • Quellenangaben: Text (Voll- oder Kurzbeleg)

    Eine Quellenangabe muss so genau sein, dass sich die Quelle durch die gemachten Angaben auffinden lässt. Ihre Form unterscheidet sich nicht nur nach fachspezifischen Konventionen, sondern auch danach, wo sie in der eigenen Arbeit einfügt wird.

    Eine Quellenangabe kann - je nach gewähltem Zitierregelwerk - wie folgt platziert werden:

    * als Vollbeleg in einer Fußnote (Beispiel)
    * als Kurzbeleg in einer Fußnote (Beispiel)
    * als Kurzbeleg im Text (Beispiel)

    In den meisten Disziplinen ist heute die Wahl von Kurzbelegen üblich. Kurzbelege nennen nicht die vollständigen bibliographischen Angaben der zitierten Texte, sondern verweisen auf die entsprechenden Einträge im Literaturverzeichnis. Sie ersparen Arbeit beim Verfassen und erleichtern das Lesen einer wissenschaftlichen Arbeit.

    Form und Gestaltung von Kurzbelegen können sich je nach gewähltem Zitierregelwerk stark unterscheiden. Einige Regelwerke sehen z. B. Kurzbelege in der Form 'Autor-Jahr-Kurztitel-(Fundstelle)' vor, etwa "Jele (2003): Wissenschaftliches Arbeiten, S.11". Solche Kurzbelege helfen dem Leser, das zitierte Werk besser einzuordnen, ohne dafür extra im Literaturverzeichnis nachblättern zu müssen. Sie sind jedoch recht lang und daher nur für Fußnoten-Varianten geeignet.

    Auf der Gegenseite stehen Regelwerke, in denen mit Referenznummern gearbeitet wird: Als Kurzbeleg dient hier eine Nummer, die eindeutig auf einen Eintrag in einem durchnummerierten Literaturverzeichnis verweist - eine Variante, die wenig Platz braucht, sich für In-Text-Belege eignet und öfters im naturwissenschaftlichen Bereich zu finden ist.
     
  • Quellenangaben: Literaturverzeichnis

    Literaturverzeichnisse sind bei wissenschaftlichen Arbeiten während des Studiums in der Regel Pflicht. Auch bei allen anderen wissenschaftlichen Arbeiten sind sie sinnvoll, um einen raschen Überblick über die verwendete Literatur zu geben. Die Form der Angaben im Literaturverzeichnis wird von der Art der Quellenangabe im Text beeinflusst.

    Ein Literaturverzeichnis verzeichnet alle - und nur alle - Literaturquellen, die in der eigenen Arbeit angeführt wurden.

    Je nach Fach, kann die Ordnung in Literaturverzeichnissen unterschiedlich aussehen. In den Rechtswissenschaften werden Literaturverzeichnisse z. B. oft unterteilt in „Quellen“ (Gesetzestexte, historische Dokumente, Originaltexte von Schriftstellern u. ä.) und „Literatur“ (Sekundärliteratur). In vielen anderen Disziplinen werden alle Literaturquellen ohne weitere Unterscheidung alphabetisch aufgelistet.

    Welche bibliographischen Angaben in welcher Weise in einen Eintrag aufgenommen werden, hängt zum einen von der Art des zitierten Werkes ab (z. B. gedrucktes Buch, gedruckter Zeitschriftenaufsatz, E-Book etc.), zum anderen vom gewählten Zitierregelwerk. Typische Angaben im Fall von Printbüchern sind:

    * Verfasser / Herausgeber
    * Veröffentlichungsjahr
    * Titel
    * Auflage (wird ab 2. Auflage genannt)
    * Verlagsort
    * Verlag

    Beispiel: Birnbacher, Dieter (2013): Analytische Einführung in die Ethik, 3. Aufl., Berlin: de Gruyter.

    Übliche Angaben im Fall von gedruckten Fachzeitschriftenaufsätzen sind:

    * Verfasser des Aufsatzes
    * Jahr der Veröffentlichung
    * Titel des Aufsatzes
    * Titel der Zeitschrift
    * Jahrgang des Heftes
    * Heftnummer
    * Seitenzahlen des Aufsatzes im Zeitschriftenheft

    Beispiel: Perini, Laura (2005): The truth in pictures. Philosophy of Science, 72(1), S. 262-285.
     
  • Besonderheiten: Zitieren aus elektronischen Ressourcen

    Wie bei Druckwerken, ist bei elektronischen Quellen die exakte Verortung des jeweiligen Zitats anzugeben. Jedes Zitat muss daher mit der genauen Adresse gekennzeichnet werden. Es reicht nicht aus, nur die jeweilige Einstiegsseite (Homepage) anzugeben, wenn von Folgeseiten zitiert wird.

    Als Internetadresse des Dokuments sollte möglichst eine normierte und langzeitgesicherte Adresse, ein so genannter Persistent Identifier verwendet werden, z. B. eine URN oder ein DOI.

    Über den Stand der Information gibt das Datum der letzten Revision sowie eventuelle Angaben zur Version des Dokuments Auskunft. Wenn beides dem Dokument nicht zu entnehmen ist, sollte in der Quellenangabe das Datum des eigenen Downloads angeführt werden. (Hinweis: Im Fall der Angabe eines DOI muss kein letztes Abrufdatum genannt werden.)

    Beispiel: Earman, John / Wüthrich, Christian (2016): Time machines. In: Edward Zalta (Hrsg.): The Stanford Encyclopedia of Philosophy, Stanford University: Center for the Study of Language and Information, URL:  plato.stanford.edu/entries/time-machine/ (letzter Abruf: 10.08.2018 ).

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