Dokumente für Studierende

Wichtiger Hinweis ab Prüfungsordnung 2019 zum Verlust des Prüfungsanspruches bei Wahlpflichtmodulen

Gemäß §14 [5] der Allgemeinen Ordnung für die Prüfungen in den Studiengängen an der Hochschule Trier vom 04.05.2023 (Betrifft die aktuellen Prüfungsordnungen für die Bachelor- und Masterstudiengänge),  §17 (5) der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen vom 08.07.2019  und §18 (5) der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen vom 08.07.2020 gilt:  "Bei einer nicht bestanden Prüfungsleistung in einem Wahlpflichtmodul erfolgt in der Regel die Wiederholungsprüfung im identischen Modul. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss."

  • Praktische Umsetzung:
    Eine Exmatrikulation bei nicht bestandenem 3. Versuch in einem Wahlpflichtmodul ist somit möglich.
    Um eine Exmatrikulation nach nicht bestandenem 3. Versuch in einem Wahlpflichtmodul zu vermeiden, können die Studierenden  - vor Antritt des 3. Versuchs - einen begründeten Wechsel in ein anderes Wahlpflichtmodul beantragen. Wird diesem Antrag stattgegeben, wird das nichtbestandene Wahlpflichtmodul als mögliches Wahlpflichtmodul für den jeweiligen Studierenden „gestrichen“.
    Bitte benutzen Sie dieses Antragsformular
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