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Auslandsjahr (IB)
Wichtige Hinweise zum Auslandsjahr
Die Studierenden haben nach § 3, Abs. 1 f. der Prüfungsordnung B.A. International Business (beschlossen vom Fachbereichsrat bzw. vom Senat am 22.06.2005, noch nicht veröffentlicht im Staatsanzeiger) zwei Auslandssemester abzuleisten; diese sollen im siebten und achten Semester absolviert werden.
Prüfungsordnung B.A. IB, § 3 Abs. 3 (Auszüge)
(a) Die beiden Auslandssemester sollen an einer ausländischen Hochschule absolviert werden. (...) In Absprache zwischen dem Studierenden, dem betreuenden Hochschullehrer und der ausländischen Hochschule werden die zu belegenden Module ausgewählt. Dabei soll sichergestellt werden, dass die gewählten Module inhaltlich auf den Studienschwerpunkten des Studierenden aufbauen.
(b) Die beiden Auslandssemester können ganz oder teilweise durch ein Praktikum im Ausland ersetzt werden. (...) Die Studierenden liefern eine kurze schriftliche Vorstellung des Unternehmens, Begründung der Unternehmenswahl (Motivation, Schwerpunktsetzung, Vertiefung o.ä.). Das Praktikum im Ausland schließt mit einer
Präsentation, die von der Koordinatorin bzw. dem Koordinator unter Berücksichtigung der Anmerkungen des Betreuers aus dem Unternehmen bewertet wird.


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=> weitere Infos unter International "Outgoings"