Senatsausschuss für Internationalisierung

Vorsitzender

Prof. Dr. Georg Schneider; FB Informatik

Stellvertretender Vorsitzender

Prof. Dr. Christian Kammlott; FB UWUR

Professorinnen und Professoren

Prof. Dr. Enrico Careglio; FB Bauen + Leben
ständige Vertretung: Prof. Dr. Jochen Bühler; FB Bauen + Leben

Prof. Jörg Obergfell; FB Gestaltung
ständige Vertretung: Prof. Harald Steber; FB Gestaltung

Prof. Dr. Georg Schneider; FB Informatik
ständige Vertretung: Prof. Dr. Sven Karstens; FB Informatik

Prof. Dr. Peter König; FB Technik
ständige Vertretung: Prof. Dr. Klaus Peter Koch; FB Technik

Prof. Dr. Gisela Sparmann; FB UPUT
ständige Vertretung: Prof. Dr. Michael Wahl; FB UPUT

Prof. Dr. Christian Kammlott; FB UWUR
ständige Vertretung: Prof. Dr. Milena Valeva; FB UWUR

Prof. Dr. Jörg Henzler; FB Wirtschaft
ständige Vertretung: Prof. Dr. Udo Burchard; FB Wirtschaft

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Kathrin Franzen; Mitarbeiterin im Projekt HAW International
ständige Vertretung: Sylvia Herres; Mitarbeiterin im FB Informatik

Yang Liu Gerhards; Mitarbeiterin im FB Wirtschaft
ständige Vertretung: Kathrin Jaszus; Mitarbeiterin im FB Wirtschaft

Rhoda Albers; Mitarbeiterin im FB Gestaltung
ständige Vertretung: Selale Franger; Mitarbeiterin im FB Gestaltung

Christina Juen; Mitarbeiterin im FB UWUR
ständige Vertretung: Kai Schlachter; Mitarbeiter im FB UWUR

Christoph Lex; Mitarbeiter im Akad. Auslandsamt
ständige Vertretung: N.N.

Studierende

Malika Arstan; Studierende im FB UWUR
ständige Vertretung: Alexandra Bravo Salberon; Studierende im FB UWUR

Malte Helling; Studierender im FB Bauen + Leben
ständige Vertretung: Alina Davlumbaeva, Studierende im FB UWUR

Mitglieder mit beratender Stimme

Prof. Dr. Rita Spatz, Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule Trier

Aufgaben des Senatsausschuss für Internationalisierung

Beratung des Senats und der Hochschulleitung:

  • Im Hinblick auf die Vergabe von Mitteln sowie die Ausarbeitung von Kriterien zu deren Vergabe, die ausdrücklich für die Förderung der Internationalität vorgesehen sind.
  • Beim Erlass der Einschreibeordnung (§ 76 Abs. 2 Nr. 3 HochSchG) insbesondere im Hinblick auf die Einschreibung ausländischer und staatenloser Personen, die sich für ein Studium bewerben sowie von Deutschen, deren ausländische Hochschulzugangsberechtigung einer deutschen nicht entspricht.
  • Beim Erlass übergreifender allgemeiner Prüfungsordnungen (Muster-POs) im Hinblick auf Bereiche, die die Internationalisierung der Hochschule betreffen.
  • Bei der Einrichtung und Ausgestaltung von Studiengängen mit internationalen Komponenten.
  • Bei der Formulierung von Regeln auf der Grundlage europäischer und außereuropäischer Vorgaben für eine ordnungsgemäße und qualitätsvolle Durchführung von Studium und Lehre, für die Beratung und Betreuung der Studierenden und für die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses (gemäß § 4 Abs. 3 HochSchG) (z.B. Erasmus Hochschulcharta, nationaler Codex (Code of Conduct).
  • Bei der Umsetzung von weiteren nationalen und internationalen Vorgaben, die die Internationalisierung der Hochschule betreffen (z.B. Empfehlungen der KMK).

Mitwirkung bei der Entwicklung und Umsetzung der strategischen Planung der Hochschule:

  • Unterstützung der Hochschulleitung und anderer Organisationseinheiten bei der Entwicklung und Umsetzung der Ziele des Hochschulentwicklungsplans (HEP), insb. im Hinblick auf die Bereiche Internationalisierung.

Zusammenarbeit mit dem Akademischen Auslandsamt:

  • Steuerungsfunktion für das Akademische Auslandsamt, falls Maßnahmen ausgeführt werden, die die Internationalisierungsstrategie der Hochschule betreffen.
  • Unterstützung des Akademischen Auslandsamtes bei der Informationsverteilung (z.B. im Hinblick auf Ausschreibungen, Förderinstrumente, Studienangebote).

Monitoring und Informationsmanagement

  • Zusammenführung von Informationen und Regelungen, die die Internationalisierung der Hochschule betreffen.
  • Information der Mitglieder der Hochschule über neue Entwicklungen, regulatorische Maßnahmen, Harmonisierungsprozesse sowie „Best Practices“, die im Zusammenhang mit der Internationalisierung stehen; dazu gehören z.B. Zeugnisse, Zertifikate, Kooperationsverträge.

Die Mitglieder der Hochschule sind angehalten, den Senatsausschuss für Internationalisierung über bestehende und angestrebte Kooperationsverträge sowie internationale Partnerschaften in den Bereichen Forschung und Lehre zu informieren.

Kontakt

Präsidialbüro
Isabelle Gruchey

Tel. +49 651/8103-445
Fax +49 651/8103-557
Büro: Schneidershof J/105
praesidialbuero(at)hochschule-trier.de

back-to-top nach oben