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Praxisprojekt (BW und WI)
Wichtige Hinweise zum Praxisprojekt
Die Studierenden haben nach § 3, Abs. 4 der Prüfungsordnung (genehmigt vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur am 1. September 2008, veröffentlicht im Staatsanzeiger am 22. Dezember 2008) ein Praxisprojekt abzuleisten; dieses soll im sechsten Semester absolviert werden. Das Praxisprojekt wird entweder in der Praxis abgeleistet oder an der Hochschule organisiert. Dabei soll an Aufgabenstellungen aus der Praxis das Gelernte angewendet und vertieft werden. Vor Antritt des Praxisprojekts erfolgt in Absprache zwischen dem Studierenden, den betreuenden Hochschuldozenten sowie dem Praxispartner eine schriftliche Konkretisierung des Projekts.
- Der Fachbereich stellt sicher, dass das Praxisprojekt inhaltlich umrissen wird und auf den Studienschwerpunkten des Studierenden aufbaut (Die Studierenden liefern eine kurze schriftliche Vorstellung des Unternehmens
(Praxisprojektbeschreibung), Begründung der Unternehmenswahl (Motivation, Schwerpunktsetztung, Vertiefung o.ä.)). - Die Studierenden fertigen während des Praxisprojekts einen Praxisprojektbericht an (§2 (4) der Praxisprojektordnung). Der Bericht soll ca. 15 Seiten umfassen und soll mit der betreuenden Person und mit dem Untenehmen abgestimmt werden. Nach Ableistung des Praxisprojektes müssen die Studierenden zusätzlich eine Präsentation des Praxisprojektes abhalten. Zu dieser Präsentation sollte der/die betreuende Professor/in und wenn möglich ein Betreuer des Studierenden im Unternehmen anwesend sein. Das Praxisprojekt wird benotet. Die Note ergibt sich aus dem Bericht, aus der Präsentation und den Anmerkungen Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin des Unternehmens. (Sie sollten sich ein Zeugnis ausstellen lassen!)
- Das Praxisprojekt erhält 18 ECTS-Punkte: die Dauer betägt 14 Wochen
Das Praxisprojekt kann durch ein Auslandssemester ersetzt werden.
(§ 3, Abs. 5). Im Auslandssemester müssen ebenfalls 18 ECTS-Punkte erbracht werden.
Bitte beachten: Bei Praktika im Ausland (auch Luxembourg) können
Leonardo-Gelder in Anspruch genommen werden.
Zulassung zum Praxisprojekt
Zum Praxisprojekt wird zugelassen, wer mindestens 90 ECTS-Punkte erreicht hat (Leistungsnachweis aus dem QIS). Es kann frühestens nach dem Vorlesungsende des dritten Semesters abgeleistet werden. In begründeten Ausnahmefällen und Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. (Praxisprojektordnung für den FB Wirtschaft, § 3).


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