Fachbereich BLV
Gebäude-, Versorgungs- und Energietechnik

Projekt 23

“Qualitätssicherung durch den Entsorgungsfachbetrieb“

Ein Gemeinschaftsprojekt im Auftrag der EdDE und des LUA-NRW

Durch die Verankerung des Begriffs „Entsorgungsfachbetrieb“ (Efb) im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) und der Verabschiedung der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und der Entsorgergemeinschafts­richtlinie (EgRL) wollte der Gesetzgeber einen Schritt in Richtung nachhaltige Abfallwirtschaft gehen. Es wurde das Ziel verfolgt, einen Qualitätsbegriff zu schaffen, der Wettbewerbsfähigkeit und Deregulierung verbindet. Die Selbstüberwachung der Entsorgungsunternehmen sollte gestärkt und durch entsprechende Anforderungen an die Betriebe ein gleichbleibend hohes Niveau der Entsorgungsdienstleistungen in der Abfallwirtschaft erreicht werden.

Die Möglichkeit der Zertifizierung wurde 5 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung von einer Vielzahl der Betriebe angenommen. Erste Untersuchungsergebnisse, inwieweit sich das Gütesiegel bewährt hat, liegen vor. Darüber hinaus wurden verschiedene Vorschläge unterbreitet, das Instrument der Deregulierung weiter zu entwickeln. Die Ergebnisse der Untersuchungen fallen unterschiedlich aus. Einige Studien berichten von sehr positiven Erfahrungen, während in anderen Arbeiten Defizite angemahnt und Optimierungen eingefordert werden.

Vor diesem Hintergrund wurden nun in einer gemeinsamen Untersuchung des MUNLV und der Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (EdDE) die Stärken und Schwächen des derzeitigen Zertifizierungssystems auf der Basis der bereits vorgelegten Untersuchungen sowie im Rahmen einer Befragungsaktion bei ausgewählten Entsorgungsfachbetrieben herausgearbeitet.

Dabei waren in erster Linie zwei Fragestellungen zu beantworten:

Führte die Einführung des Gütesiegels „Entsorgungsfachbetrieb“ zu belegbaren Qualitätsverbesserungen in der Entsorgungsbranche?

Wie lässt sich sie Qualität des Zertifizierungssystems beurteilen? Bei dieser Frage ist insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Beteiligten, insbesondere zertifizierten Betrieben, Entsorgergemeinschaften und Technischen Überwachungsorganisationen, Sachverständigen sowie Überwachungsbehörden zu berücksichtigen.

Auf dieser Basis sollten Vorschläge zur Optimierung der derzeitigen Systems der Zertifizierung erarbeitet werden, wobei auch die Frage der Einführung weiterer Deregulierungsmassnahmen berücksichtigt werden soll.

Der komplette Umweltbericht “Qualitätssicherung durch den Entsorgungsfachbetrieb“ kann mit nachfolgenden Aufruf eingesehen werden.

http://www.lua.nrw.de/veroeffentlichungen/umwb/qsentsorg2002/qsentsorgung_start.htm

Norberth Kloos, January 23, 2012