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Seminarberechtigung
Zulassung zu den Seminaren - Bachelor
Beschluss des Prüfungsausschuss des Fachbereichs Wirtschaft vom 08.12.2010 (PO 2009)
Bachelor BW 2009/IB 2009/WI 2009
Teilnahmeberechtigt sind Studierende ab dem 4. Semester, die bisher mindestens 40 ECTS erreicht haben. Die Überprüfung, ob entsprechende Leistungen erbracht wurden, erfolgt bei der Anmeldung.
Bachelor WET 2011 (Beschluss Studiengangsleitung WET)
Für WET-Studierende gilt die oben genannten Regelung analog.
Beschluss des Prüfungsausschuss des Fachbereichs Wirtschaft vom 17.06.2009 (PO 2005)
Betriebswirtschaftslehre:
Teilnahmeberechtigt sind Studierende ab dem 3. Semester, die nach Ablauf des 2. Semesters mindestens 40 ECTS Punkte erreichen konnten. Die Überprüfung, ob entsprechende Leistungen erbracht wurden, erfolgt kurz vor Semesterbeginn. Bei Nichterfüllen der Voraussetzungen ist ein nachträglicher Ausschluss möglich.
International Business:
Teilnahmeberechtigt sind Studierende ab dem 4. Semester, die bisher mindestens 40 ECTS Punkte erreicht haben. Die Überprüfung, ob entsprechende Leistungen erbracht wurden, erfolgt bei der Anmeldung.
Wirtschaftsinformatik:
Teilnahmeberechtigt sind Studierende ab dem 4. Semester, die bisher mindestens 40 ECTS Punkte erreicht haben. Die Überprüfung, ob entsprechende Leistungen erbracht wurden, erfolgt bei der Anmeldung.
Industrial Engineering and Management:
Teilnahmeberechtigt sind Studierende ab dem 5. Semester, die bisher mindestens 60 ECTS Punkte erreicht haben. Die Überprüfung, ob entsprechende Leistungen erbracht
wurden, erfolgt bei der Anmeldung.
Studierende, die nach der zentralen Seminarplatzvergabe ohne Zustimmung der Seminarleitung die Teilnahme am Seminar beenden, können im betreffenden Semester anstelle des beendeten Seminars kein Ersatz-Seminar belegen.


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