Ausbildungsförderung (BAföG)
BAföG-Hinweise
- Bitte reichen Sie Ihre Anträge auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungs-gesetz (BAföG) frühzeitig und vollständig beim Amt für Ausbildungsförderung ein.
Nur das ermöglicht uns eine termingerechte Bearbeitung. - Wer verspätet seinen Antrag stellt, kann erst ab dem jeweiligen Monat, nach Ablauf einer angemessenen Bearbeitungszeit, mit einer Förderung rechnen!
Gleiches gilt auch für Weiterförderungsanträge. - Sie erleichtern und beschleunigen die Bearbeitung Ihres Antrages sehr, wenn Sie den Antrag bei uns in der Sprechstunde - wenn möglich - persönlich abgeben. Dann haben wir die Möglichkeit eventuelle Missverständnisse im persönlichen Kontakt mit Ihnen sofort auszuräumen, können noch offene Fragen beantworten und/oder Ihnen sagen, welche fehlenden Unterlagen bzw. Angaben wir noch benötigen, um den Antrag bearbeiten zu können.
- Teilen Sie dem Amt für Ausbildungsförderung jede Änderung Ihrer wirtschaftlichen Lage, Ihrer Familienverhältnisse sowie ggf. Ihres Ausbildungsverhältnisses - sowie das Ihrer Geschwister - unter Einreichung von Nachweisen unverzüglich schriftlich mit. Dazu gehören ferner durch eine Erkrankung bedingte Ausfallzeiten, ein Fachwechsel sowie im Ausland und/oder Inland durchgeführte Praktika.
- Ab dem 5. Fachsemester ist eine Weiterförderung ohne Vorlage der Nachweise über die Eignung gemäß § 48 BAföG nicht möglich.
Auf den BAföG-Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung können Sie sich einen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz verschaffen, Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachschlagen, die nötigen Informationen für die Antragstellung erhalten.
Formblätter (Antrag) online ausfüllen oder ausdrucken unter
www.bafoeg.de
Das an der Universität Trier eingerichtete Amt für Ausbildungsförderung ist für alle Studierenden an den Trierer Hochschulen zuständig.
Für die Studierenden der Hochschule Trier an den Trierer Standorten ist die Außenstelle am Standort Schneidershof eingerichtet.
Für die Studierenden am Umweltcampus Birkenfeld besteht eine eigene Außenstelle.
Ihre Ansprechpartner am Standort Schneidershof:
Buchstabengruppe A – Ham
Claudia Follmann
Hochschule Trier, Schneidershof, 54293 Trier, Raum J 7
Tel. + 49 651 8103 – 474
Fax + 49 651 8103 – 558
follmann(at)uni-trier.de
Persönliche Sprechstunden:
Mittwoch und Donnerstag 09.00 – 12.30 Uhr (Keine Terminvergabe)
Telefonanrufe bitte außerhalb dieser Sprechstunden.
Buchstabengruppe Han – Q
Patrick Jaekel
Hochschule Trier, Schneidershof, 54293 Trier, Raum J 6
Tel. + 49 651 8103 – 723
Fax + 49 651 8103 – 558
pjaekel(at)uni-trier.de
Persönliche Sprechstunden:
Mittwoch und Donnerstag 09.00 – 12.30 Uhr (Keine Terminvergabe)
Telefonanrufe bitte außerhalb dieser Sprechstunden.
Buchstabengruppe R – Z
Hans-Peter Greif
Hochschule Trier, Schneidershof, 54293 Trier, Raum J 5
Tel. + 49 651 8103 – 285
Fax + 49 651 8103 – 558
greif(at)uni-trier.de
Persönliche Sprechstunden:
Mittwoch und Donnerstag 09.00 – 12.30 Uhr (Keine Terminvergabe)
Telefonanrufe bitte außerhalb dieser Sprechstunden.
Informationsmaterial und Formulare liegen im Flur vor den Büros bereit.
Anträge und nachzureichende Unterlagen können Sie jederzeit in den Briefkasten einwerfen.


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