Akademisches Auslandsamt
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Zulassung

Hochschulzugangsberechtigung

Um an der Fachhochschule Trier studieren zu können, müssen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen, mit der Sie auch in Ihrem Heimatland zugelassen werden können. Dazu benötigen Sie als erstes ein Sekundärschulbschluss (z.B. Matura, High School Diploma) und als zweites eine erfolgreiche Teilnahme an einer Hochschulaufnahmeprüfung. Diese jedoch nur, wenn Sie in ihrem Heimatland verlangt wird.

Um zu erfahren, ob ihre Hochschulzugangsberechtigung der deutschen gleichwertig ist, können Sie in der DAAD Zulassungsdatenbank erfragen, sowie der Datenbank der Kultusminister-Konferenz.

Sie können sich gerne vor Ihrer Bewerbung mit dem Akademischen Auslandsamt der Fachhochschule Trier in Verbindung setzen und sich über die Vorraussetzungen informieren. Zudem erfahren Sie hilfreiche Tipps für ihre Bewerbung.

In der Regel gilt:
Für Bewerber aus EU-Staaten und dem Europäischen Wirtschaftsraum:
Berechtigt Sie ihr Zeugnis und eventuell auch die Hochschulaufnahmeprüfung zum Studium in ihrem Heimatland, reicht dies auch für die Studienplatzbewerbung in Deutschland

Für Bewerber aus Nicht EU-Staaten und Staatenlose:
Das uni-assist prüft, ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung für die Studienaufnahme in Deutschland ausreicht.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter auf der Internetseite des "Deutschen Akademischen Austausch Dienst" (DAAD)

Feststellungsprüfung

Sollte Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht ausreichen, müssen Sie gegebenfalls vor Beginn des Studiums eine Feststellungsprüfung absolvieren. Hierfür ist das Studienkolleg der Fachhochschule Kaiserslautern zuständig.

Weitere Informationen zu der Feststellungsprüfung erhalten Sie auf der Seite des DAAD

Ausreichende Deutschkenntnisse

Für die Studienaufnahme an der Fachhochschule Trier benötigen Sie einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse. Dies kann einmal in Form einer erfolgreichen Teilnahme an der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber" (DSH) oder durch die Prüfung "TestDAF" nachgewiesen werden. Eine Sprachprüfung ist auch von Studienbewerbern deutscher Staatsangehörigkeit abzulegen, die keine deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung vorzuweisen haben, wie beispielsweise von Aussiedlern mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Während die TestDaF an vielen Testzentren in Deutschland und im Ausland abgelegt werden kann, wird die DSH nur an den Fachhochschulen vor Ort abgenommen. Informationen und Termine für die TestDaF Prüfung finden Sie auf der Internetseite www.testdaf.de

Das "Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II", die "Zentrale Oberstufenprüfung" des Goethe-Instituts oder das "Große" oder "Kleine Sprachdiplom" des Goethe-Instituts werden ebenfalls als Nachweis anerkannt.

Wir empfehlen die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH), die an der Universität Trier abgelegt werden kann. Eine Liste mit allen Orten an denen die DSH angeboten wird finden Sie hier.

 

International Office, 25. Januar 2011