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Ausschuss für Gleichstellungsfragen
Aufgaben des Ausschusses für Gleichstellungsfragen
Der Senat bestellt einen Ausschuss für Gleichstellungsfragen und auf dessen Vorschlag für die Dauer von drei Jahren eine Hochschulbedienstete zur Gleichstellungsbeauftragten.
Der Ausschuss für Gleichstellungsfragen unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. (vgl.
Hochschulgesetz RLP, §72 Abs. 4)
Die Mitgliederliste des Ausschuss für Gleichstellungsfragen finden Sie auf der Internetseite der Hochschule unter "Beauftragte und Ausschüsse".
Prämierung einer Abschlussarbeit durch den Ausschuss für Gleichstellungsfragen
Der Ausschuss für Gleichstellungsfragen prämiert im Wintersemester wieder eine Abschlussarbeit mit einem Preis in Höhe von 1.500 €.
Voraussetzungen: die Abschlussarbeit wurde mit der Note 1,7 oder besser benotet und im vergangenen Wintersemester oder im laufenden Sommersemester abgegeben.
Dabei können Studierende ihre eigenen Arbeiten selbst einreichen. Ein spezielles Gutachten von einer/m Professor/in ist nicht erforderlich.
Bei der Auswahl der Arbeit werden folgende Kriterien berücksichtigt und bewertet:
- Note der Abschlussarbeit
- Studiengang (Geschlechterverteilung)
- Betreuung von Kindern
- Pflege von Angehörigen
- Gleichstellungsthematik in der Arbeit
Die Arbeit muss bis zum 30.08. zusammen mit den Nachweisen bzgl. Note (z.B. Notenauszug), ggf. Kinder (z.B. Kopie der Geburtsurkunde), ggf. Pflege (z.B. Bescheinigung vom Hausarzt) bei der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten, Prof. Dr. Rita Spatz, oder dem Gleichstellungsbüro eingereicht werden. Bei einer gesperrten Arbeit genügt eine Zusammenfassung der Arbeit.
Für die Kriterien "Geschlechterverteilung im Studiengang" und "Abschlussarbeit mit Thema Gleichstellung" werden keine Nachweise von dem/der Antragsteller/in gefordert.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Britta Billert im Gleichstellungsbüro gerne zur Verfügung (Tel. 06782/17-1913, Mail:
b.billert(at)umwelt-campus.de).

- Verleihung des Gleichstellungspreises 2012


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